Infoanlass: Warum sind Fruchtfolgeflächen so wichtig?
Montag, 24. April 2023, Restaurant Sonne in Reiden (Sonnensaal)
Referent: Professor Ernst Wühtrich

Was sind Fruchtfolgeflächen

Fruchtfolgeflächen (FFF) sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeignetes, ackerfähiges Kulturland. Der Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes (SP FFF) legt den Mindestumfang an FFF für die gesamte Schweiz und die Aufteilung auf die Kantone fest. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass dieser Mindestumfang dauernd erhalten bleibt (Art. 30 Abs. 1 und 2 RPV). Für die Schweiz ist eine Mindestfläche von 438‘560 Hektaren definiert. Davon muss der Kanton Luzern 6 %, das heisst eine Fläche von 27‘500 Hektaren sicherstellen.

Der SP FFF bezweckt die Ernährungssicherung in Zeiten von ungenügender Versorgung, den Erhalt der natürlichen Ernährungsgrundlage und des Produktionspotenzials für die kommenden Generationen und sorgt für den Schutz des Kulturlandes.

Wo im Kanton mit raumwirksamen Tätigkeiten (Siedlung, Verkehr, Gewässerraumfreihaltung, Landwirtschaft) FFF beansprucht werden, muss der Verlust an FFF in einem ersten Schritt in den Gesamtzusammenhang der raumplanerischen Interessensabwägung – das heisst umfassende Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen – gestellt werden. Nur höher zu gewichtende Interessen rechtfertigen eine Inanspruchnahme von Fruchtfolgefläche. Die Gemeinden haben deshalb bei Orts- und Nutzungsplanungen die entsprechenden raumplanerischen Grundsätze zu beachten.

Bei Bundesprojekten, kantonalen und kommunalen Planungen oder baulichen Grossprojekten ist der Schutz der Fruchtfolgeflächen in der Interessenabwägung ein wichtiger Aspekt. 

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